Was der Grenzpolizist bei der Ausweiskontrolle prüft

Frankfurt/Main · Etwas nervös wird fast jeder Reisende , wenn der Grenzbeamte den Ausweis mustert. Aber was genau wird eigentlich geprüft?

 Polizeikontrollen machen jeden Touristen nervös. Foto: Seeger/dpa

Polizeikontrollen machen jeden Touristen nervös. Foto: Seeger/dpa

Foto: Seeger/dpa

Bei einem deutschen Staatsbürger, der hierzulande ein- und ausreist, steht meist nur eine Mindestkontrolle an, erklärt Michael Moser von der Bundespolizeidirektion am Flughafen Frankfurt. Ist der Ausweis gültig? Gibt es Fälschungsmerkmale? Stimmt die Identität mit der Person überein, die vor ihm steht?

Stichprobenartig könne noch eine Fahndungsabfrage hinzukommen: Im System der Polizei wird dann abgeglichen, ob der Reisende vielleicht per Haftbefehl oder als Zeuge von einem Gericht gesucht wird.

Bei alleinreisenden Minderjährigen kommen neben dieser Überprüfung noch Fragen hinzu: Was ist Ziel und Zweck der Reise? Haben die Eltern eingewilligt? Im Zweifelsfall ruft der Grenzbeamte die Erziehungsberechtigten noch einmal an, eventuell muss der Minderjährige auch erst einmal mit auf die Wache kommen, erläutert Moser.

Ganz anders sehe es aus, wenn die Beamten Reisende aus dem europäischen Ausland überprüfen: Dann können neben der Ausweis- und Visumkontrolle noch weitere Fragen aufkommen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort