Wann eine Versicherung fürs Reisegepäck sinnvoll ist

Berlin · Die Stiftung Warentest hat Reisegepäckversicherungen geprüft. Das Ergebnis: Nicht in jedem Fall gibt es Geld zurück, wenn Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Doch für manche Reisende kann sich die Versicherung lohnen.

Wenn Gepäck auf Reisen beschädigt wird oder verloren geht, ist das oft teuer und in jedem Fall ärgerlich. Reisegepäckversicherungen versprechen Schutz. Doch die Policen lohnen sich längst nicht immer und sind oft lückenhaft. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "Finanztest" (3/2016) nach einer Überprüfung von 14 Tarifen. Eine zusätzliche Versicherung ist meist nicht nötig: Wenn ein Koffer auf einem Flug oder einer Fahrt beschädigt wird oder abhanden kommt, komme oft das Transportunternehmen für den Schaden auf. Und die Hausratversicherung zahlt zum Beispiel bei Diebstahl durch Einbruch ins Hotelzimmer.

Für Schiffs- und Fernbusreisende hingegen könne die Versicherung sinnvoll sein. Eine Reederei zahle bei Diebstahl aus der Schiffskabine nicht, ein Busunternehmen nur bei grobem eigenen Verschulden. Dagegen greife die Reisegepäckversicherung, wenn ein Koffer oder eine Tasche aus der Kabine oder dem Gepäckraum im Bus gestohlen wird.

Bargeld, Kreditkarten, Fahrkarten und Flugtickets sind ganz oder weitgehend vom Schutz ausgeschlossen. Foto- und Filmausrüstung ist nicht geschützt, wenn sie im Auto, Boot oder Zelt zurückgelassen wird. Elektronische Geräte seien oft auch nicht versichert. Wenn doch, werde ab einem bestimmten Alter nur der Zeitwert erstattet.

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