Reiserecht Doppelter Ausgleich bei verspätetem Ersatzflug

Hannover ·   Wird ein Flug annulliert und verspätet sich auch der Ersatzflug am nächsten Tag deutlich, steht Passagieren zweimal Entschädigung zu. Das hat das Landgericht Hannover geurteilt (Az.: 1 S 175/17). Eine weitere Entschädigung wäre nur ausgeschlossen, wenn der Fluggast sein Ziel trotz Verspätung des zweiten Flugs höchstens zwei Stunden später als geplant erreicht.

Laut Gericht kann sich die Klägerin darauf berufen, dass sie zweimal Unannehmlichkeiten hatte – einmal wegen der Annullierung und einmal wegen der Verspätung.

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