Reiserecht Doppelter Ausgleich bei verspätetem Ersatzflug
Hannover · Wird ein Flug annulliert und verspätet sich auch der Ersatzflug am nächsten Tag deutlich, steht Passagieren zweimal Entschädigung zu. Das hat das Landgericht Hannover geurteilt (Az.: 1 S 175/17). Eine weitere Entschädigung wäre nur ausgeschlossen, wenn der Fluggast sein Ziel trotz Verspätung des zweiten Flugs höchstens zwei Stunden später als geplant erreicht.
04.10.2019
, 20:01 Uhr
Laut Gericht kann sich die Klägerin darauf berufen, dass sie zweimal Unannehmlichkeiten hatte – einmal wegen der Annullierung und einmal wegen der Verspätung.