Ratgeber Was Reisende in der Coronakrise wissen müssen

Saarbrücken · Eine Verbraucherschützerin erklärt, welche Rechte Urlauber jetzt haben, wann sie kostenlos stornieren dürfen und was dabei zu beachten ist.

Verbraucherschützerin erklärt, welche Rechte Urlauber jetzt haben
Foto: Suedtirol Marketing, Italy/IDM Saºdtirol/Helmuth Rier

Wegen der Coronakrise fällt der Osterurlaub in diesem Jahr aus. Ob sich die Lage bis zum Sommer beruhigt, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Eva Ludwig von der Verbraucherzentrale des Saarlandes gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen der Reisenden.

Darf man überhaupt noch in andere Länder reisen?

 Eva Ludwig

Eva Ludwig

Foto: Eva Ludwig

Eva Ludwig In viele Länder ist die Einreise zu touristischen Zwecken derzeit nicht erlaubt. In manche Länder darf man zwar noch einreisen, muss sich dann aber in zweiwöchige Quarantäne begeben. Aktuelle Informationen zu den einzelnen Ländern findet man auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. Informieren kann man sich auch bei den Botschaften oder Konsulaten der jeweiligen Reiseländer.

Das Auswärtige Amt hat vor nicht notwendigen Reisen ins Ausland bis mindestens Ende April gewarnt, da mit Einreisebeschränkungen sowie zunehmenden drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, die Rückreise nicht mehr antreten zu können, ist derzeit hoch. Dieser Warnung sollten Verbraucher daher unbedingt folgen.

Finden gebuchte Reisen statt?

Ludwig Das muss man bei seinem Reiseveranstalter erfragen. Pauschalreisen im April haben die Veranstalter vielfach bereits abgesagt und ihre Kunden darüber informiert. Wie es um Reisen steht, die zu einem späteren Zeitpunkt geplant sind, bleibt abzuwarten.

Kann man eine gebuchte Pauschalreise wegen des Coronavirus jetzt kostenlos stornieren?

Ludwig Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts war bisher für die Gerichte ein starkes Indiz dafür, dass die Reisenden berechtigt waren, vom Vertrag zurückzutreten, ohne Stornokosten tragen zu müssen. Kurz bevorstehende Pauschalreisen ins Ausland können derzeit kostenlos abgesagt werden.

Eine kostenlose Stornierung von Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden sollen, ist damit aber nicht in jedem Fall gerechtfertigt, denn es kommt auf die Umstände zum Zeitpunkt der Reise an.

Muss ich für die ausgefallene Reise einen Gutschein annehmen?

Ludwig Rechtlich gesehen sind Verbraucher hierzu nicht verpflichtet. Jeder Einzelne sollte sich jedoch überlegen, ob er seine Reise nicht verschieben kann statt abzusagen, um der Reisebranche nicht noch mehr zuzusetzen. Dies setzt allerdings Vertrauen voraus. Hier wäre es wichtig, dass das finanzielle Risiko der Verbraucher abgesichert wird.

Welche Regeln gelten für Individualreisende?

Ludwig Kann der Vertragspartner die Leistung nicht erbringen, etwa wenn das Hotel keine Besucher mehr aufnehmen darf, bekommen Verbraucher ihr Geld zurück – so ist die Rechtslage in Deutschland.

Bei grenzüberschreitenden Verträgen müssen Urlauber in ihrem Vertrag nachsehen, welches Recht gilt. Wer Verträge innerhalb der EU geschlossen hat, kann sich hierzu beim Europäischen Verbraucherzentrum informieren.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Ludwig Die Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn die gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann, etwa wenn der Reisende unerwartet erkrankt. Ist die Erkrankung aber auf das Coronavirus zurückzuführen, greift die Versicherung in der Regel nicht. Denn viele Versicherer sehen vor, dass „Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien“ nicht versichert sind. Die Angst davor, sich anzustecken, reicht nicht, um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können.

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes bietet kostenlose telefonischen Beratung unter der Telefonnummer:
0681/ 500 8950.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort