Korallen, Pflanzen und Co. Bei tierischen Souvenirs aus dem Ausland ist Vorsicht geboten

Berlin · Bei Souvenirs aus tierischen und pflanzlichen Produkten müssen Urlauber vorsichtig sein. Die Einfuhr von Mitbringseln, die von geschützten Arten stammen, ist meist illegal. Reisenden drohen Strafen, warnt die Umweltschutzorganisation WWF.

Nicht alles, was am Strand herumliegt oder als vermeintlich harmloses Andenken auf dem Markt verkauft wird, darf ohne Weiteres nach Deutschland gebracht werden. Als Beispiele für problematische Souvenirs nennt der WWF etwa Korallen und Korallenschmuck, Zierpflanzen wie Orchideen, Lederwaren aus geschützten Reptilienarten, Schmuck und Schnitzereien aus Elfenbein sowie Seepferdchen und Riesenmuscheln. Durch das Washingtoner Artenschutzabkommen und deutsche Gesetze sind rund 35 000 Tier- und Pflanzenarten geschützt.

Der WWF hat eine neue kostenlose Ratgeber-App für Android-Geräte entwickelt, mit der sich Urlauber über erlaubte und verbotene Mitbringsel informieren können. Eine iOS-Version ist in Arbeit.

(dpa)
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