Urlauber müssen Reisemängel immer gut dokumentieren

München · Um Reisemängel zu dokumentieren, müssen Urlauber Beweise sammeln. Deshalb gilt: Fotos oder Videos machen. Außerdem sollte man die Mängel konkret beschreiben können. Dazu zählt zum Beispiel, bei Lärmbelästigung genau anzugeben, wie oft es zu laut war und wie lange.

Darauf weist der ADAC hin. Gut ist es, unabhängige Zeugen zu finden: Vor Gericht sind sie glaubwürdiger als Familienmitglieder. Nach der Rückkehr müssen Urlauber einen Mangel innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter melden. Aus Reisemängeln ergibt sich ein Anspruch auf Reisepreisminderung.

Der ADAC hat auf seiner Webseite eine Tabelle veröffentlicht, die eine Übersicht über Gerichtsurteile zur Preisminderung gibt. Urlauber können jedoch vorherige Urteile nicht einfach auf ihre Situation übertragen: Das Gericht entscheidet in jedem Fall individuell. Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, geht der Weg während des Urlaubs zur Reiseleitung: Hier müssen Urlauber verlangen, dass der Mangel behoben wird, empfiehlt der ADAC .

adac.de/reisemaengel

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