Urlauber können sich bei Anzahlungen auf Reisen absichern

Potsdam · Urlauber sollten sich immer den Sicherungsschein des Veranstalters zeigen lassen, bevor sie eine Anzahlung für eine Reise leisten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Potsdam hin. Aus dem Schein geht hervor, welche Versicherung im Fall einer Insolvenz des Veranstalters den Reisepreis zurückzahlt oder, bei einer bereits angetretenen Reise, Organisation und Kosten der Rückreise übernimmt.Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese Woche entschieden, dass Reiseveranstalter nur noch dann mehr als 20 Prozent Anzahlung verlangen dürfen, wenn sie dafür gute Gründe haben.

Diese können laut BGH etwa sein, dass die Veranstalter sofort nach der Buchung durch den Kunden das Hotel bezahlen müssen.