Surfbretter, Skier & Co. Transport von Sportgeräten im Flugzeug kostet extra

Berlin · Wer mit einem Sportgerät im Flugzeug verreisen will, muss dafür oft eine zusätzliche Gebühr aufbringen. Wie hoch die Gebühren sind, hängt davon ab, mit welcher Fluggesellschaft sie wohin fliegen, welchen Tarif sie buchen – und natürlich davon, wie groß und schwer das Sportgerät ist, das mit in den Urlaub soll.

Was mehr als 32 Kilo wiege, müsse als Luftfracht verschickt werden, erklärt Lufthansa-Sprecherin Sandra Kraft. Zudem werde unterschieden zwischen Standard- und sperrigem Sportgepäck. Die Reiseentfernung werde in sieben Zonen eingeteilt. So koste der Transport einer Skiausrüstung innerhalb Deutschlands 70 Euro und auf einer langen Interkontinentalstrecke 250 Euro. Für eine sperrige Windsurfausrüstung würden auf denselben Strecken 110 und 450 Euro fällig.

Bei der Lufthansa-Tochter Eurowings fliegt Skigepäck bis maximal 32 Kilogramm Gewicht nach Auskunft des Unternehmens kostenlos mit. Golfgepäck, Fahrräder, Surfbretter, Taucherausrüstung und Sportwaffen kosten demnach 50 Euro pro Flug bei kurzen und mittleren Entfernungen sowie 100 Euro auf der Langstrecken.

Fahrräder müssen verpackt werden, am besten in speziellen Taschen oder Koffern. Räder mit Motor werden grundsätzlich nicht befördert. Waffen sind erlaubt – allerdings nur in den Frachträumen der Flugzeuge. „Sport- und Jagdwaffen werden nur dann extra berechnet, wenn sie in einem separaten Waffenkoffer transportiert werden“, erläutert Kraft. Jede Fluggesellschaft hat umfangreiche Bestimmungen für Sportschützen und Jäger. Hinzu kommen Einreisegenehmigungen für die Ziel- und Transitländer.

Extra-Gepäck sollte grundsätzlich online oder telefonisch angemeldet werden. Die genauen Bestimmungen zum Transport finden sich auf den Webseiten der Fluggesellschaften. Auch mit der Versicherung der oft sehr teuren oder speziell angefertigten Geräte sollten sich Flugreisende beschäftigen. „Sollte es zu einem Transportschaden kommen, dann hat man Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Fluggesellschaft“, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten. Die Höchstgrenze für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liege derzeit bei rund 1200 Euro.

Dementsprechend ist es ratsam, bei einer Reisegepäckversicherung zu prüfen, ob die versicherte Summe ausreicht. Generell wird nur der Gebrauchtwert  versichert, nicht der Neuwert. Mitunter reicht die klassische Hausratversicherung mit der dort enthaltenen Außenversicherung. Hier lässt sich gegebenenfalls die Entschädigungsgrenze anheben. Darüber hinaus gibt es spezielle Sportgeräteversicherungen.

(dpa)
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