Fernverkehr im Zug So viel Gepäck darf mit in die Bahn

Berlin · Grundsätzlich dürfen Reisende im Fernverkehr der Deutschen Bahn so viel Gepäck mitnehmen, wie sie selbst transportieren und sicher verstauen können. Streng genommen sind laut den Gepäckbestimmungen zwar nur ein Handgepäckstück und eine sogenannte Traglast – etwa Koffer oder Instrument – erlaubt.

Eine Überprüfung der Gepäckzahl durch die Bahn-Mitarbeiter finde ohne triftigen Grund aber nicht statt, wie eine Sprecherin der Deutschen Bahn erklärt.

Voraussetzung für die Gepäckmitnahme sei immer, dass weder die Sicherheit noch der Komfort der Mitreisenden beeinträchtigt sind. Ist der Kinderwagen mit dabei, empfiehlt die Bahn ein leicht zusammenklappbares Modell oder einen Buggy. Gerade in den Ferien, vor Feiertagen oder am Wochenende könne es in den Familienbereichen voll werden, dann sei der Platz besonders begrenzt.

Als Handgepäck darf außerdem ein Klapprad oder ein demontiertes und komplett verpacktes Fahrrad mitgenommen werden, wie die Deutsche Bahn mitteilt. Reisende müssen sicherstellen, dass diese Gegenstände gut verstaut werden können und andere Fahrgäste nicht behindern oder verletzen.

In vielen Fernverkehrszügen können gewöhnliche Fahrräder mit einer Fahrradkarte befördert werden. Bei einem extrem vollen Zug und Platzmangel kann die Bahn den Transport jedoch ablehnen.

(dpa)
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