So sichern Reisende ihren Pauschalurlaub ab

Potsdam · Wer einen Pauschalurlaub bucht, bekommt ein unscheinbares, aber ziemlich wichtiges Dokument ausgehändigt: den Reisesicherungsschein. Technisch gesehen handelt es sich dabei um eine Versicherung. Doch wovor genau schützt sie?

"Bei Abschluss des Reisevertrags einer Pauschalreise hat der Kunde Anspruch auf Insolvenzabsicherung durch den Reiseveranstalter", erklärt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband. Konkret bedeutet das: Der Veranstalter muss Vorsorge treffen für den Fall, dass er insolvent wird. Das schreibe das Gesetz vor. Das Dokument enthält den Namen des Versicherungsunternehmens; der Kunde erhält es bereits bei der Anzahlung des Reisepreises - egal in welcher Höhe, wie Schäfer betont. Bei einer Insolvenz des Veranstalters erstattet die Versicherung dann den bereits gezahlten Reisepreis des Kunden zurück. Selbst wenn der Urlauber bereits unterwegs ist, muss der Versicherer die Rückreise organisieren und auch zusätzliche Kosten vor Ort übernehmen. Beispielsweise für ein Hotel, wie Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Zweifeln Reisende an der Seriosität des Veranstalters, sollten sie noch einmal beim Versicherungsunternehmen anrufen und sich die Absicherung bestätigen lassen.

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