So setzen Fluggäste ihr Recht nach dem Streik der Piloten durch

Stuttgart · Aufgrund des Pilotenstreiks mussten viele Flugpassagiere in der vergangenen Woche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen. Aber nicht alles ist einfach Schicksal: „Wer länger als zwei Stunden warten muss, hat ein Anrecht auf Verpflegung“, sagt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

"Nach fünf Stunden darf er kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten und muss den vollen Preis erstattet bekommen."

Doch nicht immer ist die Fluggesellschaft einsichtig: Häufiger Grund für eine Auseinandersetzung sei die Ersatzbeförderung. "Wer auf eigene Faust auf die Bahn umgestiegen ist, wird es schwer haben, die Kosten erstattet zu bekommen", sagt Richter. Kümmert sich die Fluggesellschaft nicht um eine Ersatzbeförderung, sollten Kunden sich schriftlich an die Fluggesellschaft wenden. Je detaillierter die Forderung, desto höher die Erfolgsaussichten, so Richter weiter. Der Name des Mitarbeiters, der die Ersatzbeförderung verweigert hat, gehört ebenso in das Protokoll, wie Datum, Uhrzeit und Flugnummer. "Weigert sich die Airline auch dann noch, die Ansprüche des Passagiers anzuerkennen, kommt eine Klage infrage", erklärt die Verbraucherschützerin. Doch Vorsicht: Ohne konkrete Belege für die Versäumnisse des Unternehmens ist der oft geringe Streitwert das Prozessrisiko nicht wert.

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