Schlechter Reiseleiter rechtfertigt Preisminderung

Leipzig · Wenn im Katalog oder in der Reisebeschreibung ein Reiseleiter versprochen wurde und dieser dann fehlt, ist das klar ein Mangel, sagt Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Sogar ein schlechter Reiseleiter kann ein Mangel sein: Das Amtsgericht Köln hielt 15 Prozent Minderung für angemessen, weil eine Reiseleiterin nur mangelnde Infos lieferte und keine Motivation zeigte (Az.: 138 C 323-11).Fehlt der Reiseleiter , sollten Urlauber den Mangel beim Veranstalter reklamieren, rät Saupe.

Bei einer Gruppenreise könnten etwa die Mitreisenden den mangelnden Sachverstand eines Reiseleiters bezeugen.

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