Schäden am Gepäck müssen schriftlich gemeldet werden

Bremen · Schäden an aufgegebenem Gepäck müssen einer Fluglinie spätestens innerhalb von sieben Tagen nach der Reise schriftlich gemeldet werden. Eine mündliche Erklärung am Flughafen reicht nicht aus.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor (Az.: 9 C 244/13), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht .

In dem verhandelten Fall war auf dem Flug von Bremen nach Bergamo der Koffer eines Passagiers beschädigt worden. Nach seinen Angaben fehlten Gegenstände im Wert von insgesamt 1212,85 Euro. Direkt am Flughafen erstattete der Mann mündlich eine Schadensanzeige. Erst elf Tage später schickte er auch per Post einen Schadensreport. Nach Ansicht des Gerichts war das zu spät. Laut dem Mon-trealer Übereinkommen muss eine Beschädigung von Reisegepäck schriftlich und innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort