Schadensersatz bei Flugverspätung

Frankfurt · Bei einer Flugverspätung von über drei Stunden hat der Passagier zwar Anspruch auf eine Entschädigung. Er kann von der Fluggesellschaft aber nicht noch zusätzliche Bahnkosten zurückverlangen, die ihm bei der Weiterreise vom Zielflughafen entstanden sind.

Das entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2 - 24 S 66/14), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht.

In dem Fall war den Klägern eine Ausgleichszahlung von 1200 Euro zugesprochen worden. Sie verlangten aber noch weitere 184,50 Euro Schadenersatz für die Zugtickets. Das Landgericht Frankfurt wies diese Ansprüche ab und bekräftigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts. Die Bahnkosten seien der Entschädigung anzurechnen.

Wie die Richter erklärten, hat die Ausgleichszahlung den Zweck, für materielle und immaterielle Schäden aufzukommen, ohne dass deren genaue Höhe im Einzelnen zu beweisen wäre. Bei den Bahnkosten handele es sich um einen Verzugsschaden, der aus der Verspätung des Flugzeugs entstanden sei - und nicht um eine nicht erbrachte Betreuungs- und Unterstützungsleistung der Fluggesellschaft.

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