Preiswerte Alternative: Ersatzmann statt hoher Stornokosten

Berlin · Wer eine Pauschalreise kurzfristig nicht antreten kann, zahlt oft hohe Stornierungsgebühren. Dazu gibt es aber eine Alternative: die Benennung eines Ersatzmannes. Bis zum Reisebeginn kann der Urlauber vom Veranstalter verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter an der Reise teilnimmt (§ 651b BGB).

Darauf macht das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz aufmerksam.

Der Veranstalter muss allerdings den Ersatzreisenden nicht akzeptieren. Als Grund der Ablehnung gilt beispielsweise, dass die Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihre Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen widerspricht, wie Professor Ernst Führich in seinem Buch "Reiserecht " erklärt. Zudem müssen der ursprüngliche Vertragspartner und seine Ersatzperson für Mehrkosten aufkommen, die dem Veranstalter etwa für die Umbuchung des Tickets entstehen.

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