Preisänderungen im Sekundentakt

Hannover · Werben Anbieter mit dem Preis einer Reise, dann muss es sich dabei immer um den Endpreis inklusive aller festen Kosten wie Steuern und Gebühren handeln. „Damit Verbraucher im Internet nicht auf einen Werbepreis hereinfallen, der nicht alle Bestandteile enthält, sollten sie die Angaben dokumentieren“, rät der Reiserechtsanwalt Paul Degott, der sich unter anderem auf Schadenersatzansprüche spezialisiert hat.



Am einfachsten gelingt eine solche Dokumentation, indem die Nutzer ein Bildschirmfoto des Preises anfertigen und abspeichern, bevor sie den Bezahlvorgang abschließen. "Denn Angebote im Internet ändern sich sekündlich - beim nächsten Anklicken der Webseite ist die Angabe vielleicht schon verschwunden", sagt Degott.

Oft verändert sich die Preisangabe für Reisen auch im Verlauf der Buchung. Auf Flugtickets werden dann beispielsweise Flughafengebühren und Steuern aufgeschlagen. Beim Ferienhaus kommt die Kurtaxe, bei einem Hotelzimmer eventuell die Bettensteuer hinzu. "Diese Praxis ist verbreitet, deswegen aber noch nicht rechtens", sagt der Reiserechtler. Erst vor kurzem war laut Degott ein Buchungsportal von einem Mitbewerber per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet worden, auch fällige Bettensteuern beim Werbepreis zu berücksichtigen.

"Zu den unlauteren Mitteln zählt auch, dass manche Anbieter Optionskästen mit Zusatzleistungen bereits aktiviert haben - obwohl das verboten ist", sagt Degott. Solche Felder sollten Verbraucher beim Buchen im Internet besonders im Blick haben, sonst fielen zusätzliche Kosten für Leistungen an, die man nicht wollte. Typisch sei zum Beispiel eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung oder der Abschluss einer Reiseversicherung.

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