Passagiere dürfen Körperscanner nicht verweigern

Kempten · Lehnen Passagiere am Flughafen den Körperscan oder andere Sicherheitskontrollen ab, kann ihnen der Flug verwehrt werden. Denn Sicherheitskontrollen fallen unter das staatliche Sicherheitsrecht, hier entschieden Länder autonom, erklärt Reiserechtsexperte Professor Ernst Führich.

Ob Nacktscanner , die den Körper eines Passagiers abbilden oder Scanner, die lediglich verdächtige Objekte zeigen: Verweigern heißt, unter Umständen nicht reisen zu dürfen.

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