Vorsicht bei Flugreisen Reisende müssen Bedarf an Medizin im Handgepäck nachweisen

Berlin · Wer auf Medikamente angewiesen ist, braucht diese unter Umständen immer griffbereit, auch auf Reisen. Doch dürfen Urlauber flüssige Medikamente einfach ins Handgepäck packen? Grundsätzlich ist eine begrenzte Menge erlaubt.

Reisende dürfen Flüssigkeiten in Behältern mit einem Volumen von maximal 100 Millilitern mitnehmen, wenn diese in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Ein-Liter-Kunststoffbeutel stecken. Pro Urlauber ist ein Beutel erlaubt. Darauf macht die Bundespolizei auf ihrer Webseite aufmerksam. Notwendige flüssige Medikamente und Spezialnahrung für Babys seien von dieser Regelung ausgenommen.

Bei Medikamenten sollte man den Bedarf glaubhaft nachweisen können, etwa mit einem Rezept oder Attest. Damit es keine Probleme gibt, können Reisende vorab Rücksprache mit der Fluggesellschaft oder der Bundespolizei halten. Letztlich entscheide aber das Personal der Sicherheitskontrolle über die Mitnahme.

www.bundespolizei.de

(dpa)
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