Landgericht besteht auf klaren Regeln für Flugbuchungen

Köln · Eine Fluggesellschaft darf nicht offen lassen, unter welchen Bedingungen sie eine Änderung der Reisedaten akzeptiert. Entsprechend schwammig formulierte Klauseln in den Geschäftsbedingungen sind unwirksam. So steht es in einem Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 26 O 435/15).

In dem verhandelten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen eine Fluggesellschaft geklagt. Diese hatte erklärt, die Reisedaten des Fluggastes könnten "unter Umständen" nur gegen Gebühr oder gar nicht geändert werden. Sie ließ jedoch offen, in welchen Fällen genau eine Gebühr anfällt und wann nicht. Das Gericht sah darin eine unangemesse Benachteiligung des Kunden. Zumal es die Bedingungen möglich machten, dass der Flugschein nur gegen Gebühr korrigiert werden könne - auch wenn die Flugline selbst einen Fehler bei der Ausstellung der Tickets gemacht habe.

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