Kurzfristbucher haben gleiche Rechte wie andere Urlauber

Leipzig · Wer kurzfristig eine Reise bucht, ein Last-Minute-Angebot wahrnimmt, hat die gleichen Rechte wie bei langfristigen Buchungen. Zum Beispiel können Reisemängel reklamiert werden, wenn das Angebot nicht den Beschreibungen entspricht.

Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise - etwa eine Naturkatastrophe - kann der Reisevertrag gekündigt werden. Wird eine Reise weniger als sieben Werktage vor Abreise gebucht, muss der Veranstalter jedoch keine Reisebestätigung ausstellen. Es reicht, wenn der Kunde die Reiseunterlagen etwa direkt am Flughafen bekommt.

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