Urlaub Coronakrise könnte auch Urlaubsreisen im Sommer gefährden

Berlin · Noch hofft die Tourismusbranche, dass sich die Situation bis zur Mitte des Jahres wieder beruhigt. Urlauber können vorerst nur abwarten.

Urlaub auf Balkonien: Das dürfte nun zumindest für die Osterferien gelten. Was mit dem Sommer ist – da heißt es abwarten.

Urlaub auf Balkonien: Das dürfte nun zumindest für die Osterferien gelten. Was mit dem Sommer ist – da heißt es abwarten.

Foto: dpa-tmn/Silvia Marks

Die Sommerferien gelten vielen Menschen als die schönsten Wochen des Jahres – 2020 aber könnten sie ausfallen. Angesichts der weltweiten Coronakrise ist derzeit offen, ob Reisen im Sommer stattfinden können. Von voreiligen Stornierungen raten Reiserechtler allerdings ab.

Was die Bundesregierung und die Bundesländer angekündigt haben, ist nicht weniger als das temporäre Ende der Reisefreiheit. Das Auswärtige Amt (AA) hat eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen. Viele Reiseveranstalter haben ihren Betrieb vorerst eingestellt, Kreuzfahrtreedereien ebenso. Grenzen wurden für Urlauber geschlossen, zahllose Flüge gestrichen.

 „Die Entwicklung rund um das Coronavirus ist sehr dynamisch. Aktuell kann einfach niemand sagen, wie sich die Situation verändert oder wie lange sie andauern wird“, sagt Kerstin Heinen, Sprecherin des Deutschen Reiseverbands (DRV). Die Branche hoffe noch auf den Sommer.

Reiserechtsanwältin Sabine Fischer-Volk rät, gebuchte Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten angetreten werden sollen, nicht jetzt schon zu stornieren. Ansonsten könnten Stornogebühren anfallen. Reiseanbieter arbeiteten derzeit auf Hochtouren, um ihre Kunden angemessen zu informieren. „Voreilige Stornierungen helfen da kaum weiter.“

Für Pauschalreisen, die jetzt anstehen würden, müssen Reiseveranstalter ihren Kunden allerdings wegen der weltweiten Reisewarnung kostenlos den Preis erstatten, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ein zusätzlicher Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden stehe Reisenden nicht zu, erklärt Fischer-Volk. Auch wenn eine Fluggesellschaft einen Flug ersatzlos streicht, muss sie den Ticketpreis erstatten. Zudem böten die Fluglinien derzeit großzügige Kulanzregelungen für Umbuchungen auf einen späteren Termin.

Bei individuellen Buchungen von Hotels oder Ferienwohnungen gilt: „Kann ich das Ziel überhaupt nicht erreichen, bekomme ich das Geld zurück“, so die Reiserechtsanwältin. Dies gelte für Reisen ins Ausland ebenso wie für Buchungen innerhalb Deutschlands.

Auch die Reiseveranstalter können nur abwarten. Viele haben zunächst ihre Reisen bis Ende März abgesagt. Bei DER-Touristik gilt: „An bestehenden Buchungen für den Sommer ändert sich erst einmal nichts“, sagt Melanie Gerhardt, die Leiterin des Sicherheits- und Krisenmanagements beim Anbieter DER-Touristik. Auch bei Tui sind kostenfreie Stornierungen von Sommerbuchungen derzeit nicht möglich. Man gehe davon aus, den Betrieb in einigen Wochen wieder starten zu können.

„Viele Urlauber befürchten nicht ganz unbegründet, dass einige Anbieter durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen könnten und sie dann um ihr Geld bangen müssen“, so die Einschätzung von Fischer-Volk. Im Falle einer Insolvenz sind europäische Reiseveranstalter der Juristin zufolge zwar insolvenzversichert. Ob der gesamte Reisepreis vom Insolvenzversicherer erstattet werden kann, hänge aber auch von der Zahl der Insolvenzen in einem Geschäftsjahr ab. Die nächsten Wochen seien entscheidend: Mehrere Touristikkonzerne wollen Staatshilfe in Anspruch nehmen und könnten so durch die Krise kommen.

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