Kunden müssen vollen Preis direkt bei Flugbuchung zahlen

Frankfurt/Main · Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen eine Fluggesellschaft zurückgewiesen (Az.: 16 U 15/14). Sie hatte dagegen geklagt, dass Kunden schon bei der Buchung den vollen Flugpreis zahlen müssen.

Verbraucherschützer gehen wegen dieser Praxis derzeit bundesweit gegen Fluganbieter vor. Die Klausel belaste den Kunden , da er in Vorleistung gehen müsse und das Insolvenzrisiko der Anbieter trage. Beides sei nicht gravierend, urteilte das Oberlandesgericht, Fluganbieter seien stärker als andere Firmen auf Planungssicherheit angewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verbraucherzentrale ging in Berufung.

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