Kreuzfahrtschiff verpasst: Wann der Passagier die Weiterreise zahlt

Hannover · Passagiere , die auf eigene Faust zu einem Landausflug aufbrechen, müssen aufpassen, dass sie wieder pünktlich auf dem Schiff sind. Verpassen sie die Abfahrt, müssen sie dem Kreuzfahrtschiff auf eigene Kosten hinterherreisen.

Darauf macht der Reiserechtler Paul Degott aufmerksam. Anders sieht es bei einem organisierten Landgang aus: Hier ist die Reederei in der Pflicht und muss ihre Kunden pünktlich an Bord bringen. Gelingt ihr das nicht, muss sie die Passagiere zum nächsten Hafen befördern, so der Fachanwalt.

Wer das Schiff verpasst, kann ihm vor allem außerhalb der EU nicht ohne Weiteres hinterherreisen: Denn in vielen Ländern gelten anspruchsvolle Visabestimmungen. Ohne Reisepass und Einreiseerlaubnis ist der Kreuzfahrer verloren. Deshalb rät Degott, an Land immer eine Kopie des Passes und die Kontaktadresse des Kreuzfahrtunternehmens in der Tasche zu haben.

Bei der eigentlichen Anreise zu einer Kreuzfahrt stehe dem Passagier eine pünktliche Anreise zu, wenn der Veranstalter die Flüge gebucht habe, sagt Degott. Das heißt, das Unternehmen kümmert sich um einen Ersatz, wenn zum Beispiel ein Flug ausfällt. Wer sich selbst um die Anreise kümmert, hat bei Verzögerungen Pech gehabt. Für die Reise zum nächsten Zustiegshafen muss der Kreuzfahrer selbst zahlen.

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