Kommt das Gepäck zu spät, gilt das als Reisemangel

Berlin/Hamburg · Kreuzfahrturlauber können Geld zurückfordern, wenn sie ihre Tour als Pauschalreise mit Flug gebucht haben und ihr Fluggepäck zu spät auf das Schiff kommt. Die Reisequalität sei ohne Gepäck gerade auf einem Schiff geringer, erklärt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin. Anteilig für jeden Tag der Reise, an dem das Gepäck nicht verfügbar ist, können Reisende 20 bis 25 Prozent des Reisepreises zurückfordern, erläutert die Expertin.

Das Geld kann innerhalb eines Monats nach Ende der Reise beim Veranstalter eingefordert werden - in vielen Fällen ist das die Reederei. Hier empfiehlt Klaar den Geschädigten, hartnäckig zu sein: "Viele Unternehmen verweisen zunächst nur auf die Fluglinie, um eine Rückzahlung zu vermeiden." Die Fluggesellschaft müsse das Geld für notwendige Anschaffungen wie Kleidung erstatten. Eine Minderung des Reisepreises sei zusätzlich angemessen, wenn die Kreuzfahrt als Pauschalreise zusammen mit dem Flug gebucht worden war.

Hat der Urlauber seine Anreise selbst organisiert, ist nur die Fluggesellschaft in der Pflicht, verspätetes Gepäck nachzuliefern. Müssen sich die Urlauber während der Kreuzfahrt mit dem Nötigsten eindecken, könnten sie die Kosten von der Fluggesellschaft zurückfordern, sagt Moritz Walprecht, Rechtsanwalt für Reiserecht.

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