Gerichtsurteil Kein Geld für die Hundepension

München · Eine Änderung von Flugzeiten kann als Reisemangel gelten. Entstehen dadurch jedoch höhere Kosten für eine Hundepension, so muss der Reiseveranstalter diese nicht zahlen.

Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 154 C 19092/17).

Im verhandelten Fall hatte eine Familie eine Reise in die Türkei gebucht – verbunden mit dem Hinweis, dass die Flugdaten unverbindlich sind. Die Familie hatte ihren Hund in einer Hundepension eingebucht, wo sie ihn wegen kurzfristig geänderter Flugzeiten einen Tag früher hatte aufgeben aufgeben müssen. Die Mehrkosten hatte die Familie versucht vom Reiseveranstalter einzuklagen.

(dpa)
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