Bundesarbeitsgericht Kein Urlaub in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Erfurt · Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Urlaub in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Ihnen stehe „mangels Arbeitspflicht kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub zu“, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (9 AZR 481/18). Der Arbeitgeber müsse demnach auch keine Ausgleichszahlungen für nicht genommenen Urlaub zahlen.

Vollziehe sich der Wechsel von der Arbeits- in die Freistellungsphase im Verlauf des Kalenderjahres, müsse der Urlaubsanspruch entsprechend der Zahl der Tage mit Arbeitspflicht berechnet werden, so die Erfurter Richter.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort