Hotelgäste müssen ihren Besuch ankündigen

Berlin · Ob ein Hotelgast in seinem Zimmer Bekannte empfangen darf, entscheidet in der Regel das Hotel. Meist müsse der Besuch an der Rezeption angekündigt werden, erklärt die Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Stefanie Heckel. Beispiel: "Ein Ehepaar hat im Sommer ein Doppelzimmer mit Balkon und Meerblick an der Ostsee gebucht. Hier wird voraussichtlich nichts dagegen sprechen - sofern offiziell gemeldet -, dass sich ein befreundetes Paar das Hotelzimmer einmal anschauen darf."

Während ein kurzer Besuch am Tag durchaus erlaubt sein könne, sei das Übernachten von Gästen dagegen verboten. Das hat laut Dehoga auch mit dem deutschen Recht zu tun. Mitreisende Gäste müssen laut Bundesmeldegesetz (BMG) angemeldet werden. Ähnlich regeln das etwa die Hotels der Accor-Marken. Sie geben als Maßgabe für Urlauber vor: Gäste empfangen ist in Ordnung, aber nicht zum Übernachten.

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