Geld zurück: Schmutzige Badegewässer sind ein Reisemangel

Hannover · Ist das Badewasser am Urlaubsort massiv verschmutzt, gilt das als Reisemangel. Urlauber können in diesem Fall von ihrem Veranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen, erklärt der Rechtsanwalt Paul Degott, der sich auf Schadenersatzansprüche spezialisiert hat.



Das gelte jedoch nur, wenn Baden aufgrund der Verschmutzung überhaupt nicht möglich ist. Ist das Wasser zum Beispiel nur durch Algen verschmutzt, Baden aber zumutbar, muss der Reisende das hinnehmen, ohne Ansprüche an den Reiseveranstalter stellen zu können. Ansprechpartner bei Problemen ist laut Degott immer der Reiseleiter vor Ort. Er muss gegebenenfalls Abhilfe schaffen, etwa, indem er die Urlauber per Bus an einen Strand mit sauberem Wasser fährt.

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