Verbrauchertipp Flugentschädigungen auch ohne spezielles Formular

Frankfurt/Düsseldorf · Mit vorgeschobenen Formvorschriften versuchen Fluggesellschaften, sich vor Ausgleichszahlungen zu drücken.

 Bei Flugausfällen haben Passagiere oftmals Anspruch auf eine Entschädigung. Den entsprechenden Antrag können sie formlos stellen.

Bei Flugausfällen haben Passagiere oftmals Anspruch auf eine Entschädigung. Den entsprechenden Antrag können sie formlos stellen.

Foto: dpa/Christian Charisius

Fluggäste müssen kein spezielles Formular der Fluggesellschaft verwenden, wenn sie bei Verspätungen oder Annullierungen eines gebuchten Fluges eine Entschädigung beantragen. Das Landgericht Frankfurt hat auf Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine einstweilige Verfügung erlassen, die der portugiesischen Fluggesellschaft TAP untersagt, Ansprüche nur dann zu bearbeiten, wenn Fluggäste das firmeneigene Online-Formular verwendet haben.

Wie die Verbraucherschützer berichten, ist die portugiesische TAP nur eine von vielen Fluggesellschaften, die Ansprüche mit der Begründung abwehrt, dass dazu nicht das Kontaktformular des Unternehmens genutzt wurde. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen habe wegen dieser unzulässigen Praxis bisher vier Fluggesellschaften abgemahnt. „Kunden haben das Recht, ihre Ansprüche in freier Form schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail bei der zuständigen Fluglinie anzumelden“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Eine Ablehnung der Bearbeitung wegen vorgeschobener Formvorschriften behindere Reisende in der Ausübung ihrer Rechte.

Seit Oktober bietet die Verbraucherschutzorganisation Ratsuchenden mit der App „Flugärger“ die Möglichkeit, Ausgleichszahlungen bei verspäteten, verpassten oder annullierten Flügen mithilfe einer von der App generierten E-Mail geltend zu machen. Seither häuften sich die Beschwerden von Passagieren, dass sich die Fluggesellschaften weigerten, die Ansprüche in dieser Form zu bearbeiten.

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