Extrakosten für Gepäck Flugportale müssen Gebühren angeben

Dresden · Internetportale, die Flugreisen vermitteln, müssen die Extrakosten für Gepäck vor der Buchung anzeigen. Das gilt auch, wenn Kunden die Gepäckaufgabe nicht auf dem Portal, sondern nur direkt bei der Fluglinie hinzu buchen können.

Das entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 14 U 751/18). Verbraucher müssten in der Lage sein, die Preise für Flugtickets effektiv vergleichen zu können, so das Gericht.

(dpa)
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