Passagiere haben Pflichten Fluggäste müssen pünktlich an Bord gehen

Frankfurt/Main · Flugpassagiere haben für ihre Reise gewisse Mitwirkungspflichten, befand das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 32 C 1560/18 (88). Dazu gehöre es, rechtzeitig am Flughafen zur Abfertigung zu erscheinen und pünktlich an Bord des Fliegers zu gehen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet.

In dem verhandelten Fall hatten die Kläger eine Flugpauschalreise gebucht. Sie hatten rechtzeitig eingecheckt, waren aber zu spät am Flugsteig erschienen. Das Gepäck der Reisenden wurde wieder ausgeladen und sie mussten alle Flüge erneut buchen. Vom Reiseveranstalter wollten die Kläger deshalb Schadenersatz.

Das Gericht entschied, dass es Reisenden auch ohne einen expliziten Hinweis klar sein müsse, dass sie rechtzeitig an Bord zu gehen haben. Nach Ansicht der Richter kommt es nicht darauf an, ob die Flugzeugtür oder die Flugzeugbrücke noch geöffnet waren, da die Fluglinien an feste Annahmeschlusszeiten gebunden sind, um ihre zugewiesenen Startzeiten nicht zu gefährden. Insofern treffe die Kläger ein Mitverschulden an der verweigerten Beförderung. Die eigene Verantwortung dafür sei so hoch einzuschätzen, dass kein Schadensersatzanspruch bestehe.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort