Flug verpasst wegen Schlange: Keine Entschädigung

Düsseldorf · Reisende müssen sich selbst um eine schnelle Abfertigung am Flugschalter bemühen. Tun sie das nicht und verpassen wegen zu langen Wartens in der Schlange ihren Flug, erhalten sie keine Entschädigung, wie jetzt ein Gericht entschied.

Das Warten am Check-In-Schalter zieht sich manchmal lange hin. Wird die Zeit bis zum Abflug knapp, sind Flugreisende in der Verantwortung, sich aktiv um eine bevorzugte Abfertigung zu kümmern. Bleiben sie einfach in der Schlange stehen und verpassen so den Flug, steht ihnen keine Entschädigung zu. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 42 C 9584/14).

In dem verhandelten Fall hatten die Kläger einen Flug von Düsseldorf nach Antalya gebucht. Abflug war 14.20 Uhr, die Kläger erschienen aber erst um 14.15 Uhr am Abfertigungsschalter. Sie konnten nicht mehr mitgenommen werden - und klagten deshalb auf Entschädigung. Die Kläger erklärten, bereits um 12.30 Uhr am Flughafen gewesen zu sein. Doch die Schlange vor dem Schalter sei so lang gewesen, dass sie erst fünf Minuten vor Abflug an der Abfertigung ankamen.

Das Gericht wies die Klage ab. Zum einen zweifelte es die Schilderung der Kläger an. Es sei nicht plausibel, dass die Fluggäste wirklich so lange hatten anstehen müssen wie von ihnen behauptet. Abgesehen davon wäre es aber ohnehin ihre Pflicht gewesen, sich aktiv zu erkundigen, ob ein rechtzeitiges Erreichen der Maschine noch möglich war. Die Kläger hätten eine bevorzugte Abfertigung beim Flughafenpersonal einfordern müssen, wenn die Zeit so knapp geworden wäre.

Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

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