Fernbusreisende haben weniger Rechte als Bahnkunden

Berlin · Wer mit dem Fernbus reist, hat bei Verspätungen und Ausfällen weniger Aussichten, den Fahrpreis erstattet zu bekommen, als Kunden der Bahn. "Anders als bei Bahnen stehen Busunternehmer in vielen Fällen aufgrund höherer Gewalt nicht in der Pflicht", erläutert Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).

Bei der Bahn steht Kunden hingegen ab einer Stunde Verspätung eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises zu, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Der Anspruch auf Entschädigung besteht auch bei höherer Gewalt wie einem Unwetter, entschied im September 2013 der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-509/11).

Die 2013 in der Europäischen Union eingeführten Fahrgastrechte für Busreisende weichen stark davon ab. Mögliche Entschädigungen greifen erst ab einer Wegstrecke von 250 Kilometern, erklärt Klewe. Für Fälle, in denen keine höhere Gewalt im Spiel ist, gilt dann: Verzögert sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, ist die Fahrt überbucht oder wird annulliert, muss das Unternehmen den Fahrpreis erstatten oder die Weiterreise auf anderem Weg anbieten. Tut der Anbieter dies nicht, kann der Kunde die Erstattung und eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises einfordern.

Bei Verspätungen durch Stau haben Kunden keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

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