Fernbusreisende haben bei Stau kein Recht auf Erstattung

Berlin · Steigen Fahrgäste wegen des Bahnstreiks auf Fernbusse um, müssen sie sich auf andere Regeln einstellen. Anders als bei der Deutschen Bahn haben sie bei Verspätungen keinen Anspruch auf eine Erstattung des Fahrpreises, wie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (SÖP) erklärt.

Eine Rückerstattung des Geld steht ihnen nur zu, wenn sich die Abfahrtszeit um mindestens zwei Stunden verzögert und auch das nur, wenn die Fahrt regulär länger als drei Stunden dauert. Bei der Bahn gibt es nach einer Stunde Verspätung ein Viertel des Fahrpreises zurück, bei zwei Stunden schon die Hälfte.

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