Ratgeber Diese Rechte haben Fernbusreisende

Hannover · Viele Ziele in Europa sind auch mit dem Fernbus zu erreichen. Allerdings läuft bei der Fahrt nicht immer alles reibungslos. Verspätungen oder Busausfälle müssen Fahrgäste dabei nicht einfach hinnehmen, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Verzögert sich die Abfahrt von einem Busbahnhof bei Fahrten, die planmäßig länger als drei Stunden dauern, um mehr als 90 Minuten, haben Reisende einen Anspruch auf kostenlose Verpflegung und Erfrischungen. Voraussetzung sei, dass sie vom Busunternehmen ohne große Umstände besorgt werden können, so die Verbraucherschützer. Kann die Fahrt erst am nächsten oder übernächsten Tag fortgesetzt werden, haben Kunden einen Anspruch auf Erstattung der Hotelkosten bis maximal 80 Euro pro Nacht. Das gelte allerdings nicht, wenn Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen eine sichere Weiterfahrt verhindern.

Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden, einer abgesagten Fahrt oder einer Überbuchung des Fernbusses haben Kunden die Wahl, ob sie sich den Fahrpreis erstatten lassen wollen, oder eine Alternativbeförderung wählen. Das Busunternehmen muss bei der Entscheidung für letztere für eine schnellstmögliche Weiterfahrt sorgen. Der gesamte Fahrpreis muss laut Verbraucherzentrale auch dann erstattet werden, wenn ein Teil der Strecke bereits gefahren wurde. Dann besteht auch Anspruch auf kostenlose Rückfahrt zum Ausgangspunkt der Reise. Diese Regelungen gelten allerdings erst ab einer Wegstrecke von 250 Kilometern.

Ein weiteres Problem bei Fernbusreisen kann verlorenes Gepäck sein. „Die meisten Unternehmen zwingen die Passagiere, ihr Gepäck im Frachtraum zu lagern“, sagt Johannes Parwulski, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum. Die Frachträume sind jedoch nicht einsehbar und werden bei Zwischenstopps geöffnet, damit die Aussteigenden ihr Gepäck entnehmen können. Dabei könne es zu Diebstählen kommen.

Reisende können dann zwar Schadenersatz fordern. Sie müssen aber nachweisen, welche Wertgegenstände sich im Koffer befanden. Parwulski rät Laptop, Kameras und wichtige Dokumente im Handgepäck am Platz zu verstauen. Wenn das Unternehmen bei verlorenem Gepäck eine Entschädigung ablehnt, können Reisende sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr ­wenden.

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