Es gibt kein Widerrufsrecht für Pauschalreisen

Idstein · Urlauber können die Buchung einer Pauschalreise nicht widerrufen. Auch wenn sie den Vertrag mit dem Reiseveranstalter kündigen, müssen sie, wie bei einem Rücktritt, die gesamten Stornokosten bezahlen.

Das entschied das Amtsgericht Idstein (Az.: 31 C 201/13 (23)). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

In dem verhandelten Fall hatte der Beklagte über ein Internetportal eine Pauschalreise nach Zypern für zwei Personen gebucht - ohne eine Reiserücktrittsversicherung. Wenige Tage später teilte er dem Veranstalter mit, er widerrufe die Buchung. Dieser kündigte den Reisevertrag und stellte Stornokosten in Höhe von 90 Prozent des Reisepreises in Rechnung, weil der Reiseantritt weniger als 14 Tage in der Zukunft lag. Der Beklagte weigerte sich zu zahlen und verwies darauf, lediglich den Vertrag widerrufen, die Reise aber nicht storniert zu haben.

Ein Recht auf Widerruf gebe es grundsätzlich bei Reiseverträgen nicht, entschied das Gericht. Das liegt daran, dass die Leistungen einer Reise - etwa Beförderung und Unterbringung - vom Veranstalter zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt zu erbringen sind. Darüber hinaus handele es sich bei der Erklärung des Beklagten um einen Rücktritt von der Reise, selbst wenn das Wort "Rücktritt" nicht benutzt werde.

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