Reiserecht Nachtflugverbot rechtfertigt keine verspätete Ankunft der Passagiere

Hannover · Nicht selten kommt es vor, dass sich ein Flugzeug verspätet, weil es wegen eines Nachtflugverbots am Ziel nicht mehr landen darf. Entweder startet der Flug dann am nächsten Tag, oder die Maschine landet auf einem anderen Flughafen.

In beiden Fällen steht Passagieren in aller Regel eine Entschädigung zu. „Es handelt sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand“, erklärt Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. „Wenn eine Fluggesellschaft Probleme im Ablauf hat, muss sie auch für die Folgen geradestehen“, erklärt der Jurist.

Häufig weichen Fluggesellschaften in solchen Fällen auf andere Flughäfen aus, zum Beispiel von Frankfurt auf Paderborn. Von dort werden die Passagiere mit Bussen zum eigentlichen Zielflughafen gefahren. Erreichen die Reisenden diesen mit mehr als drei Stunden Verspätung, wird laut Degott eine Entschädigung fällig, denn ausschlaggebend sei, wann die Passagiere ihr gebuchtes Endziel erreichten.

(dpa)
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