Gebühren bei Rücktritt Hohe Kosten für Stornierungen von Reisen

Wilhelmshaven · Den Urlaub früh zu buchen lohnt sich – allerdings nur, wenn er auch angetreten werden kann.

 ARCHIV - Zum Themendienst-Bericht von Julia Ruhnau vom 23. Juli 2019: Baden in Nizza: Wenn der erhoffte Badeurlaub ins Wasser fällt, müssen Pauschalurlauber mit hohen Stornokosten rechnen. Foto: Daniel Karmann/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

ARCHIV - Zum Themendienst-Bericht von Julia Ruhnau vom 23. Juli 2019: Baden in Nizza: Wenn der erhoffte Badeurlaub ins Wasser fällt, müssen Pauschalurlauber mit hohen Stornokosten rechnen. Foto: Daniel Karmann/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Foto: dpa-tmn/Daniel Karmann

Wer seinen Urlaub zum Schnäppchenpreis bucht, muss bei Stornierungen trotzdem oft mit erheblichen Kosten rechnen. Denn viele Reiseveranstalter verlangen bei einem Rücktritt teils hohe Gebühren.

Bei FTI müssen Pauschalreisende ein Viertel der Reisekosten bezahlen, wenn sie bis zum 30. Tag vor Abflug zurücktreten. Ähnliches gilt bei Dertour und Thomas Cook. Bei Tui kostet die Stornierung bis 31 Tage vor Abreise 20 Prozent, ab 30 Tagen sind es 40 Prozent – bei einer Buchung ohne Flug. Mit Flug wird es noch teurer, dann sind 40 Prozent fällig, wenn man bis zu einem Monat vor der Abreise storniert.

Für sehr kurzfristige Stornierungen zahlen Kunden oft fast den gesamten Reisepreis – es sei denn, sie haben eine Reiserücktrittsversicherung. Ähnliche Gebühren finden sich bei allen Veranstaltern, aber es gibt deutliche Unterschiede bei den Staffelungen. Eine kostenfreie Stornierung ist nur selten möglich.

Oft sind die AGB der Veranstalter sehr umfangreich und die Konditionen variieren je nach Reiseart, Produkt und Reiseziel stark. Das Prinzip der Staffelung sei altbekannt, doch diese starke Differenzierung ist neu, sagt Tourismusforscher Professor Torsten Kirstges von der Jade Hochschule in Wilhelmshaven.

Tui bildet da eine Ausnahme: Der Veranstalter hat seine Stornoregeln zum 1. Juli deutlich vereinfacht. Dort gibt es nur noch drei Stufen und kurzfristige Reiserücktritte sind seitdem billiger. „Das ist nicht guter Wille der Veranstalter, sondern basiert auf Gerichtsurteilen“, erklärt Kirstges. Die Richter prüften, ob die Pauschalen wirklich dem entsprechen, was für die Veranstalter an Kosten anfällt. Entspricht dies nicht oder nicht mehr der Realität, müssen die Veranstalter nachbessern.

Die großen Veranstalter setzten in der Regel auf eine Pauschale – statt die Reiserücktrittkosten pro Kunden individuell zu berechnen. Urlauber können häufig aber nachweisen, dass die entstandenen Rücktrittskosten geringer sind als die angesetzte Pauschale. „Wenn das in der Pauschalreise enthaltene Hotel trotzdem ausgebucht ist, kann der Veranstalter durch den Rücktritt nicht so große Kosten gehabt haben“, erklärt Kirstges.

  Eine Reise-Stornierung kann so teuer wie der Urlaub sein.

Eine Reise-Stornierung kann so teuer wie der Urlaub sein.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Wer Zweifeln daran hat, dass die Gebühr angemessen ist, sollte sich zunächst an den Veranstalter wenden und um Nachlass bitten. Wenn das nicht hilft, könne man sich einen Rechtsbeistand suchen. Nicht alles, was Veranstalter in die AGB schreiben, sei rechtmäßig.

(dpa)
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