Wintersport Die wichtigsten Versicherungen für den Skiurlaub

Hamburg · Ins Gepäck für den Winterurlaub gehören auch die richtigen Versicherungen – auf drei kommt es besonders an.

 Wintersport ist nicht ungefährlich. Urlauber sollten daher auch die richtigen Versicherungen im Gepäck haben.

Wintersport ist nicht ungefährlich. Urlauber sollten daher auch die richtigen Versicherungen im Gepäck haben.

Foto: dpa-tmn/Benjamin Nolte

Die ersten Skigebiete starten gerade in die neue Saison. Viele Wintersportler zieht es dann in die Berge und auf die Pisten. Allzu oft endet der Skiurlaub allerdings im Krankenhaus. Deshalb ist es wichtig, die richtigen Versicherungen schon vor dem Start abschließen, wie Kim Paulsen vom Bund der Versicherten in Hamburg erklärt.

 „Wer ins Ausland fährt, sollte auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben“, rät die Verbaucherschützerin. Das sei erforderlich, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht für alle entstehenden Kosten aufkomme. So würde nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung ein Rücktransport des Urlaubers oft nicht ersetzt, so Paulsen. Hier springe dann die Auslandsreisekrankenversicherung ein. „In den Bedingungen sollte nicht nur der medizinisch notwendige, sondern auch der medizinisch sinnvolle Rücktransport abgesichert sein.“ Die Kosten belaufen sich laut Verbraucherschützerin für eine Familie auf 18 bis 28 Euro im Jahr.

Ebenfalls wichtig sei es, eine private Haftpflichtversicherung zu haben. „Jede Person, die einer anderen einen Schaden zufügt, muss diesen Schaden ersetzen“, erklärt Paulsen. Verbraucher haften mit ihrem gesamten Vermögen dafür. Wenn man also auf der Piste mit jemandem zusammenstößt und ihn verletzt, übernimmt die Versicherung mögliche Kosten. Die Versicherung kümmere sich zudem auch um die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. „Die Privathaftpflichtversicherung ist aber nicht nur im Wintersport wichtig, sondern gehört zu den elementaren Versicherungen, die jeder haben sollte.“

Sinnvoll im Skiurlaub könne auch eine Unfallversicherung sein. „Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen beispielsweise am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin oder bei Berufskrankheiten“, erklärt Paulsen. Die private Unfallversicherung springe dagegen ein, wenn der Versicherte durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erlitten hat. „Sie ist daher eine wichtige Ergänzung.“

(dpa)
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