Der Ausweis im Ausland

Berlin · Wer in ein anderes Land reist, muss sich ausweisen können. Doch die Papiere laufen manchmal ab, ohne dass sein Besitzer es bemerkt. Dann kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen.

Ein Reiseausweis als Passersatz wird längst nicht von allen Ländern akzeptiert. Das von der Bundespolizei ausgestellte Dokument für Notfälle berechtigt zum Beispiel nicht für die Einreise in die Türkei, so das Auswärtige Amt.

In den EU-Staaten wird der Passersatz ohne Einschränkung anerkannt, informiert die Bundespolizei . Zu touristischen Zwecken gilt er aber zum Beispiel auch in der Schweiz, Norwegen, Island, Tunesien, Mexiko oder Kanada. Eine bestätigte Liste liegt der Bundespolizei allerdings nicht vor. Die Informationen beruhen auf Mitteilungen der Staaten. Wer mit Passersatzpapieren reist, tut dies also auf eigenes Risiko. Andere Staaten seien zur Anerkennung der Papiere nicht verpflichtet, erklärt die Bundespolizei . Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit dem Dokument nicht gestattet oder eine Airline deswegen bereits die Mitnahme verweigert. Sicherer sei es, sich beim Bürgeramt einen Reisepass im Expressverfahren zu besorgen. Wenn dafür bis Reisebeginn nicht genug Zeit ist, kann die Behörde einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Voraussetzung ist aber, dass der Urlauber rechtzeitig einen Termin beim Bürgeramt bekommt.

Der Reiseausweis als Passersatz ist ausdrücklich kein vorläufiger Reisepass. Er gilt nur für die Dauer der Reise. Das Dokument wird direkt am Flughafen ausgestellt, es kann aber bereits auf der Homepage der Bundespolizei beantragt werden.

bundespolizei.de

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