Reise Diese Rechte haben Urlauber bei geplantem China-Aufenthalt

Berlin · Wegen des sich ausbreitenden Coronavirus sagen viele Veranstalter ihre Reisen in die Volksrepublik ab und erstatten den Preis.

  Das Auswärtige Amt rät wegen des Coronavirus derzeit von Reisen nach China ab.

Das Auswärtige Amt rät wegen des Coronavirus derzeit von Reisen nach China ab.

Foto: dpa/Arek Rataj

Wer eine Asien-Reise geplant hat, ist zurzeit verunsichert. Das grassierende Coronavirus lässt viele Reisende eine Umbuchung oder Stornierung in Erwägung ziehen. Aber wann ist das möglich?

Treten unvermeidbare Umstände, also ein Fall höherer Gewalt ein, kann eine Reise kostenlos storniert werden. Eine gefährliche Krankheit wie das Coronavirus gehört dazu. Allerdings ist für einen kostenlosen Reiserücktritt die objektive Lage vor Ort entscheidend. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt dabei für die Veranstalter als starkes Indiz für eine Gefährdungslage. Diese wurde bislang nur für die Provinz Hubei in China ausgesprochen. Das Auswärtige Amt rät allerdings von nicht notwendigen Reisen ins übrige Staatsgebiet ab.

Für Pauschalreisende bedeutet das, dass ein Recht auf Erstattung der Kosten nur für Reisen in die Provinz Hubei besteht. Allerdings haben viele Reiseveranstalter von sich aus Pauschalreisen nach China abgesagt, darunter Studiosus, Gebeco, China Tours und Intrepid Travel. Urlaubern wird der Reisepreis erstattet. „Es liegen außergewöhnliche Umstände vor“, erklärt die Reiserechtsanwältin Sabine Fischer-Volk. Ein Grund ist neben der Gefahr durch das Virus, dass viele wichtige Sehenswürdigkeiten in China nicht mehr zugänglich sind. Das gesamte Verkehrswesen des Landes ist zudem massiv beeinträchtigt.

 „Reisende bekommen ihr Geld zurück, aber keinen Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden“, erklärt die Juristin. „Schadenersatz gibt es nur bei einem Verschulden des Veranstalters, und das liegt hier nicht vor.“ Nicht jeder möchte auf seine Reise verzichten, zum Beispiel weil sich der Urlaub nicht verschieben lässt. In diesem Fall rät Fischer-Volk, den Veranstalter um eine kostenlose Umbuchung auf ein anderes Reiseziel zu gleichwertigen Konditionen zu bitten. Diese Option bieten manche Veranstalter, etwa DER Touristik, von sich aus an. Ein Recht darauf bestehe aber nicht. Das heißt, Veranstalter können die China-Reise auch einfach ersatzlos absagen.

Auch zahlreiche Fluggesellschaften bieten laut Fischer-Volk an, Flüge kostenlos umzubuchen oder zu stornieren, darunter auch die Lufthansa. Sind die Flüge gestrichen, wird der Flugpreis erstattet.

Da sich die Lage ständig verändert, sollten Urlauber bei geplanten Asien-Reisen Kontakt zum Reiseveranstalter aufnehmen und die aktuellen Warnhinweise des Auswärtigen Amtes beachten.

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