Ratgeber Wie Gepäck per Kurier ans Ziel kommt

Berlin · Paketdienste wie DHL oder Hermes bieten Urlaubern an, Gepäck ans Reiseziel zu liefern. Doch wenn der Koffer zu spät ankommt, können Reisende nicht immer eine Entschädigung verlangen, erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Urlauber sollten ausreichend Zeit für die Lieferung ihres Gepäcks einplanen, raten die Verbraucherschützer. Koffer, Rucksäcke oder Reisetaschen könnten wegen ihrer unterschiedlichen Größe nicht so schnell befördert werden wie normale Pakete. „Trifft ein Koffer später als angegeben am Urlaubsort ein, zahlt das Versandunternehmen dafür meist keinen Schadenersatz“, erklärt der vzbv. Für den Gepäckversand gebe es keinen garantierten Zustelltermin und die Verbraucherschützer empfehlen, eine Lieferzeit von einer Woche einzuplanen.

Geht der Koffer verloren, stehe dem Urlauber Schadensersatz bis zu 500 Euro zu, erklären die Verbraucherschützer. Der Geschädigte müsse jedoch die Gegenstände im Gepäck und deren Wert nachweisen. Daher raten die Verbraucherschützer, das Gepäck vorher zu fotografieren. Taucht der Koffer wieder auf, könne der Reisende auch entscheiden, ob er ihn wiederhaben oder den Schadensersatzanspruch geltend machen wolle, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 18 U 75/07).

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