Versicherungen für den Urlaub Worauf Reisende mit Vorerkrankung achten müssen

Hannover/München · Auch im Urlaub ist es wichtig, gut versichert zu sein. Wer allerdings chronisch krank ist, muss genau auf die Versicherungsbedingungen achten.

 Wer mit einer chronischen Erkrankung Urlaub macht, sollte sich die Reisefähigkeit von einem Arzt bestätigen lassen.

Wer mit einer chronischen Erkrankung Urlaub macht, sollte sich die Reisefähigkeit von einem Arzt bestätigen lassen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

(dpa) Herzinfarkt, Unfall, eine schwere Krankheit: Es gibt viele Gründe, warum Urlauber eine gebuchte Reise nicht antreten können. Eine Reiserücktrittsversicherung soll in diesem Fall vor hohen Stornogebühren schützen. Wer jedoch eine Vorerkrankung hat, ist damit nicht unbedingt auf der sicheren Seite.

Bei Versicherten mit Diabetes oder Bluthochdruck gelten oft spezielle Bedingungen. Gezahlt wird etwa bei „plötzlich schwerer Erkrankung“. Es stellt sich die Frage, ob dazu chronische Erkrankungen zählen, die zwar medikamentös gut eingestellt sind, aber plötzlich akut werden. Von der Rechtsprechung werde das tendenziell verneint, sagt der Rechtsanwalt Paul Degott. Der Reiserechtsexperte rät Vorerkrankten, mehrere Anbieter konkret zu fragen, ob Versicherungsschutz besteht, wenn sich eine bestehende Erkrankung akut verschlechtert.

Streit gebe es oft darüber, zu welchem Zeitpunkt der Versicherte den Rücktritt von der Reise erklären muss. Denn häufig sei zunächst unklar, ob man reisen kann oder nicht. Das stelle sich oft erst während der Behandlung heraus. „Die Versicherer argumentieren, man hätte schon beim ersten Arztbesuch den Reiserücktritt erklären müssen. Dann wären die Stornokosten nicht so hoch gewesen“, sagt Degott. Die Versicherungen weigerten sich dann häufig den vollen Stornobetrag zu zahlen. Wenn ein Reisender nicht damit rechnen muss, dass sich seine Vorerkrankung verschlechtert, sollte er sich dies vom Arzt bestätigen lassen. Die Bescheinigung stellt fest, dass gegen die Art der Reise sowie Reiseziel und -dauer aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Urlauber vor hohen Kosten, wenn unterwegs etwas passiert. Für chronisch Kranke kann es aber auch hier Probleme geben. Vorhersehbare Behandlungen einer bereits diagnostizierten Krankheit würden häufig ausgeschlossen, erklärt Kim Paulsen vom Bund der Versicherten. Urlauber sollten auf jeden Fall das Kleingedruckte lesen, sagt Birgit Brümmel von der Stiftung Warentest. Greift die Reiserücktrittspolice laut Vertrag zum Beispiel nur für „plötzliche, unerwartete, schwere, akute, unvorhersehbare oder nicht absehbare Behandlungen“, heißt das auch, dass chronische Erkrankungen ausgeschlossen sind.

Verweigert die Versicherung die Zahlung, können sich Urlauber an eine Schlichtungsstelle wenden. Die Ombudsmänner für Versicherungen helfen bei Streitfällen zu Reiserücktritt und Reiseabbruch. Die Streitbeilegung ist kostenlos, muss laut Gesetz aber binnen 90 Tagen erfolgen. Auch hier müssen Versicherte das Kleingedruckte lesen: Bei einigen Versicherern haben die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vertraglich ausgeschlossen.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort