Charterflüge Probleme bei Rückreise aus Ägypten

Kairo/Berlin · Zwei einzelne Flüge zu buchen ist manchmal günstiger als Hin- und Rückflug zusammen. In Ägypten kann das jedoch Probleme bereiten: Ist nur der Rückflug ein Charterflug, werden Passagiere unter Umständen nicht mitgenommen.

Das Auswärtige Amt erklärt, dass gesetzliche Regelungen in Ägypten Charterflüge ins Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst, erlauben. Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht haben, sei mitunter der Antritt des Fluges verweigert worden, heißt es in den Reisehinweisen für das Land. Dies sei insbesondere dann passiert, wenn ein Linienflug zur Einreise genutzt wurde oder sich ein Passagier bereits länger in Ägypten aufgehalten hatte.

Charterflüge sind Bedarfsflüge für einen oder mehrere Auftraggeber, meist Reiseveranstalter. Die Fluggesellschaft stellt Flugzeug und Besatzung und die Veranstalter verkaufen die Sitzplätze im Pauschalpaket mit dem Hotelaufenthalt an Urlauber.

Ein Linienflug zeichnet sich dadurch aus, dass es einen veröffentlichen Flugplan gibt und er über eine längere Zeit an festen Tagen und zu festen Zeiten verkehrt.

Um Pauschalreisen zu schnüren, nutzen Veranstalter auch Linienflüge. Ob es sich um einen Linien- oder Charterflug handelt, ist nicht immer leicht zu erkennen. Im Zweifel sollten sich Urlauber bei der Fluggesellschaft oder im Reisebüro erkundigen.

(dpa)
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