Bei Gepäckverlust im Fernbus ist ein Nachweis erforderlich

Leipzig · Wenn auf Fernbusreisen der Koffer verloren geht oder gestohlen wird, können Reisende in der Regel Schadenersatz verlangen. Das Problem dabei: Sie müssen beweisen, was genau im Koffer war, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen.

Dieser Nachweis kann schwierig werden. Die Verbraucherschützer raten deshalb, Wertgegenstände wie Kameras gar nicht erst in den Koffer zu packen, sondern stattdessen mit in den Bus zunehmen.

Wer sich die Mühe machen will, kann vor der Fahrt fotografieren, was er alles in seinen Koffer gepackt hat, um im Zweifelsfall einen Nachweis zu haben. Wenn das Fernbusunternehmen bei verlorenem Gepäck die Zahlung einer Entschädigung ablehnt, können Reisende sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr wenden. Hier können Verbraucher ihre Rechte als Fahrgäste geltend machen. Das Schlichtungsverfahren koste nichts, so die Verbraucherschützer . Sie empfehlen zudem, den Kofferdiebstahl bei der Polizei anzuzeigen.

soep-online.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort