Bei Erstattungen der Deutschen Bahn gilt der Ersatzfahrplan

Düsseldorf · Wenn die Deutsche Bahn einen Ersatzfahrplan aufstellt, ist dieser maßgeblich für die Erstattungsansprüche. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Setzt die Bahn Busse statt Bahnen ein oder leitet Züge um, müssen Reisende diese Verbindungen nutzen.

Sie können sich nicht darauf berufen, dass sie laut ursprünglichem Fahrplan schneller hätten am Ziel sein sollen. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

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