Reiserecht Gründe entscheiden über Erstattung bei Flugverspätung
Berlin · Bei Flugverspätungen können Passagiere Entschädigung von der Airline fordern. Das gilt zumindest für Flüge, die von einem Flughafen der EU starten, oder wenn die Fluggesellschaft den Hauptsitz in der EU hat, erklärt die Stiftung Warentest in „Finanztest“ (Heft 9/2019).
23.08.2019
, 20:01 Uhr
Zahlen muss die Airline nur, wenn sie das Ereignis, das zur Verspätung geführt hat, beeinflussen und vermeiden konnte. In der Praxis ist das umstritten. Technische Probleme der Flugzeuge etwa sind meist keine außergewöhnlichen Umstände, die die Airline von der Zahlung befreien. Bei technischen Problemen durch Vogelschlag oder bei Systemausfällen am Flughafenterminal gehen Passagiere aber leer aus.