Bei Diebstahl im Hotelzimmer haftet in Europa der Hotelier

Kempten · In Europa trägt für Diebstähle aus Hotelzimmern der Hotelier die Haftung . Das gilt unabhängig davon, ob die entwendeten Wertgegenstände in den Zimmersafe geschlossen wurden oder nicht, erklärt Reiserechtsexperte Professor Ernst Führich von der Hochschule Kempten . Sätze auf dem Check-in-Zettel wie "Für Diebstähle übernimmt das Hotel keine Haftung " gelten grundsätzlich nicht.

Für bestimmte Gegenstände ist die Haftung allerdings gesetzlich ausgeschlossen - beispielsweise für das Auto und darin belassene Sachen, wenn es in der Tiefgarage des Hotels steht. Ganz wichtig sei im Fall eines Diebstahls, dass der Urlauber ihn unverzüglich im Hotel anzeige. Denn nach der Abreise greife die Haftung nicht mehr.

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