Fehlender Zugteil Wer seinen Sitzplatz nicht nutzen kann, erhält Geld zurück

Berlin · Gerade für längere Bahnfahrten reservieren sich viele Reisende einen Sitzplatz im Zug. Wenn dieser dann nicht zur Verfügung steht, etwa weil der Zugteil fehlt oder ein Ersatzzug fährt, ist das ärgerlich.

 Fährt ein Ersatzzug, können Platzreservierungen verfallen.

Fährt ein Ersatzzug, können Platzreservierungen verfallen.

Foto: dpa/Jens Wolf

Immerhin können sich Betroffene die Gebühren für die Reservierung zurückholen.

Das geht direkt am Zielbahnhof im Reisezentrum der Deutschen Bahn, wie das Unternehmen informiert. Einen Beweis dafür, dass man den Sitzplatz nicht nutzen konnte, sei nicht notwendig. Die Angaben seien im System der Bahn hinterlegt. Mit Vorlage des Bahn-Tickets und der Reservierung werde die Erstattung sofort bar ausgezahlt.

Bei online gebuchten Tickets sei auch eine Erstattung über das Internet möglich. Dafür müssten Bahnreisende eine E-Mail an ­fahrkartenservice@bahn.de schreiben, in der sie Auftragsnummer und persönliche Daten angeben und kurz den Sachverhalt schildern. Hier ist jedoch Geduld gefragt. Die Bearbeitungszeit betrage vier bis sechs Wochen, informiert die Deutsche Bahn. Das Geld werde automatisch auf das Zahlungsmittel zurückgebucht, mit dem die Fahrkarte bezahlt wurde.

Wenn nicht nur der Sitzplatz gefehlt hat, sondern sich der Zug auch stark verspätet war und Reisende dafür eine Entschädigung fordern wollen, müssen sie ein Fahrgastrechte-Formular ausfüllen. Das gibt es im Zug, am Bahnhof oder auf der Webseite der Bahn zum Ausdrucken.

Das ausgefüllte Formular müssen Kunden zusammen mit der Fahrkarte oder, wenn vorhanden, der Bahncard-Nummer in einem Reisezentrum abgeben oder per Post an das Servicecenter des Unternehmens nach Frankfurt am Main schicken.

Ab einer Stunde Verspätung am Zielort gibt es in Deutschland ein Viertel des Ticketpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden ist es die Hälfte. Besitzer einer Bahncard 100 erhalten zum Beispiel zehn Euro in der zweiten Klasse bei mehr als 60 Minuten Verspätung.

Sitzplatzreservierungen werden über diesen Antrag gegebenenfalls direkt mit erstattet, erläutert das Bahnunternehmen.

(dpa)
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