Ausgleich für Reisemangel deckt Anwaltskosten nicht

München · Ein Urlauber erstreitet vor Gericht mit Erfolg eine Entschädigung für einen Reisemangel - doch die Kosten für den Anwalt muss er trotzdem selbst tragen. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 261 C 2135/14). Die Kosten lassen sich nämlich nur einfordern, wenn der Anwalt wirklich notwendig ist, damit der Kläger sein Recht durchsetzen kann.

"Die Mitteilung von Reisemängeln bedarf keiner juristischen Ausbildung", erklärte allerdings das Gericht.

In dem verhandelten Fall wurde lediglich um eine Verspätung gestritten, der Sachverhalt war eindeutig.

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