Ausgleich für Reisemangel deckt Anwaltskosten nicht
München · Ein Urlauber erstreitet vor Gericht mit Erfolg eine Entschädigung für einen Reisemangel - doch die Kosten für den Anwalt muss er trotzdem selbst tragen. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 261 C 2135/14). Die Kosten lassen sich nämlich nur einfordern, wenn der Anwalt wirklich notwendig ist, damit der Kläger sein Recht durchsetzen kann.
14.03.2015
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"Die Mitteilung von Reisemängeln bedarf keiner juristischen Ausbildung", erklärte allerdings das Gericht.
In dem verhandelten Fall wurde lediglich um eine Verspätung gestritten, der Sachverhalt war eindeutig.